Ich biete meine Leistungen als Wahl- und Privatarzt an. 

 

Was bedeutet Wahlarzt?

Wahlärzte sind freiberuflich und ohne Kassenvertrag tätig.  Das bedeutet, dass Patientinnen unabhängig von ihrer Versicherung für das Ordinationshonorar vorerst selbst aufkommen müssen. Sie erhalten eine detaillierte Honorarnote, die sie zur Kostenerstattung bei ihrer Krankenkasse bzw. Versicherung einreichen können. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet bis zu 80 Prozent des Kassentarifs der jeweiligen Leistung zurück.

 

Wenn Sie mich als Privatarzt konsultieren, können Sie mit dem Privatarzthonorar bei Ihrer gesetzlichen Versicherung keine Kostenrückerstattung beantragen. 

Zusatzversicherungen übernehmen je nach Versicherungsumfang, sowohl Wahl-, als auch Privatarzthonorare. 

 

 In beiden Fällen ist die Honorargestaltung frei.